1.Geltungsbereich und Vertragsparteien
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die Nutzung der iglesio-Plattform durch Kirchgemeinden, Pfarreien und vergleichbare kirchliche Organisationen. Vertragspartner auf Anbieterseite ist Levyn Schneider, handelnd unter der Bezeichnung iglesio.
Das Angebot richtet sich an Organisationen. Abweichende Bedingungen einer Organisation gelten nur, wenn iglesio ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zugestimmt hat.
2.Vertragsschluss und Vereinbarungen
Der Vertrag für eine Kirche kommt zustande, wenn eine hierzu berechtigte Person im Einrichtungsvorgang die AGB, die Datenschutzerklärung und den Auftragsverarbeitungsvertrag ausdrücklich für die Kirche annimmt. Die Plattform hält Zeitpunkt und Erklärung fest. Die Anmeldung eines persönlichen Benutzerkontos allein schliesst keinen Vertrag für eine Kirche.
Die Person, die die Kirche einrichtet, bestätigt, dass sie hierzu befugt ist. Benutzer erhalten Zugang entsprechend der ihnen zugewiesenen Rolle. Der Abrechnungszugriff wird getrennt verwaltet und umfasst die Verwaltung von Abos, Rechnungen und Abrechnungshinweisen. Der erste Administrator erhält beide Zugriffsarten; weitere Administratorrechte gewähren den Abrechnungszugriff nicht automatisch. Die Kirche bleibt für ihre eigenen Anweisungen und die Rechtmässigkeit ihrer Datenbearbeitung verantwortlich.
3.Leistung und Nutzung
iglesio stellt eine webbasierte Plattform zur kirchlichen Personen- und Teamverwaltung sowie zur Planung von Anlässen, Einsätzen und Gottesdiensten bereit. Zum vorgesehenen Umfang gehören insbesondere Personen- und Teamdaten, Rollen und Berechtigungen, Abwesenheiten und Einteilungen, Anlasspläne und Vorlagen, eine Songverwaltung, Erinnerungen sowie Import und Export von CSV-Dateien und ein PDF-Export des Plans.
Der konkrete Funktionsumfang richtet sich nach der jeweils bereitgestellten Version und den im Einrichtungsvorgang oder separat vereinbarten Leistungen. Nicht zugesagt sind Funktionen, die in der Plattform nicht angeboten werden. iglesio darf die Plattform warten und weiterentwickeln; dabei sollen wesentliche Funktionen nicht ohne sachlichen Grund dauerhaft entfallen.
Die Plattform wird über das Internet bereitgestellt. Eine bestimmte ununterbrochene Verfügbarkeit oder Reaktionszeit wird nicht zugesichert. Geplante Wartungsarbeiten und erhebliche Störungen werden, soweit möglich, mit angemessenem Vorlauf kommuniziert.
4.Vergütung und Abrechnung
Die Plattform bietet eine 30-tägige Testphase ohne Zahlungsangaben an. Sie beginnt, sobald die erste Administratoreinladung angenommen wurde. Nach der Testphase wird ein Paket monatlich oder jährlich abgerechnet. Die veröffentlichten Preise gelten pro Kirche und richten sich nach der Zahl aktiver Personen. Das Kleinpaket umfasst bis 150, das Wachstumspaket bis 400 aktive Personen; das grosse Paket ist nicht durch ein Personenlimit beschränkt. Die Testphase ist während ihrer Laufzeit ohne Zahlung nutzbar. Vor Veröffentlichung sind Preis, Laufzeit und der technische Abrechnungsablauf abzugleichen.
Eine entgeltliche Laufzeit beträgt zwölf Monate. Sie verlängert sich um zwölf Monate, wenn sie nicht bis zum Ende der laufenden Laufzeit gekündigt wird. Die Kündigung kann bis zum Laufzeitende zurückgenommen werden. Eine ordentliche Kündigung führt nicht zu einer anteiligen Rückerstattung bereits bezahlter Entgelte. Bei einer fehlgeschlagenen Verlängerungszahlung besteht eine 14-tägige Nachfrist. Danach kann der Zugriff auf einen Nur-Lesen-Modus beschränkt werden. Upgrades gelten sofort und werden für bereits bezahlte Zeit anteilig angerechnet; Downgrades und Wechsel des Zahlungsintervalls gelten ab der nächsten Verlängerung. Ein Downgrade, durch das die Zahl aktiver Personen das Paketlimit übersteigt, kann Funktionen zum Hinzufügen und Wiederherstellen von Personen beschränken.
Zahlungen werden über einen eingebundenen Zahlungsdienstleister verarbeitet. Rechnungsadresse, Währung und anwendbare Steuern richten sich nach dem Land und den geltenden Vorschriften. Für Mitbauen-Kirchen 1 bis 5 beträgt der einmalige Rabatt 50% auf die erste Jahresrechnung; für Kirchen 6 bis 10 beträgt er 25%. Bei monatlicher Zahlung gilt der reguläre Preis. Bei Verlängerungen gilt der reguläre Preis des gewählten Pakets. Der Preis des zuerst gekauften Pakets ist für Kirchen 1 bis 5 ab dem ersten erfolgreichen Kauf drei Jahre und für Kirchen 6 bis 10 zwei Jahre geschützt; der Schutz ist nicht auf ein anderes Paket übertragbar. Eine optionale Migrationsleistung wird separat vereinbart und manuell in Rechnung gestellt.
5.Pflichten der Kirche und ihrer Benutzer
Die Kirche verwaltet Benutzerkonten und Rollen sorgfältig, hält Zugangsdaten vertraulich und entfernt nicht mehr benötigte Zugänge zeitnah. Sie stellt sicher, dass Benutzer nur die für ihre Aufgabe erforderlichen Berechtigungen erhalten.
Die Kirche darf nur Daten einstellen, die sie für den vereinbarten Zweck bearbeiten darf. Sie informiert betroffene Personen, holt erforderliche Einwilligungen ein und beantwortet deren Anfragen. Besonders schützenswerte Personendaten, etwa Angaben zur Gesundheit oder zu religiösen Überzeugungen, dürfen nur eingegeben werden, wenn dies rechtmässig und für die Aufgabe notwendig ist.
Unzulässig sind insbesondere rechtswidrige Inhalte, der Versuch unberechtigter Zugriffe, die Umgehung von Sicherheitsmassnahmen sowie eine Nutzung, die die Plattform oder andere Kunden beeinträchtigt.
6.Daten und Datenschutz
Die Kirche behält die Rechte an den von ihr eingebrachten Inhalten. Für die Bearbeitung personenbezogener Daten im Auftrag gilt der separate Auftragsverarbeitungsvertrag. Die Datenschutzerklärung beschreibt die Bearbeitungen, für die iglesio selbst verantwortlich ist.
Die Kirche kann Daten im Rahmen der verfügbaren Produktfunktionen exportieren. Bei einer Löschanfrage wird die Kirche zunächst für die vorgesehene 14-tägige Frist zur Rücknahme der Anfrage vorgemerkt; anschliessend werden die Kirche und ihre zugehörigen Dateien gemäss dem vorgesehenen Löschprozess entfernt. Gesetzliche Aufbewahrungspflichten für bestimmte Geschäftsunterlagen können eine getrennte Aufbewahrung erfordern. Nach Ablauf oder Kündigung bleiben die Daten während 60 Tagen zum Export verfügbar; anschliessend werden sie gelöscht, soweit keine zwingende Aufbewahrungspflicht entgegensteht.
7.Laufzeit und Beendigung
Der Vertrag beginnt mit dem Vertragsschluss gemäss Ziffer 2. Die entgeltliche Laufzeit, Verlängerung und Kündigung richten sich nach Ziffer 4. Beide Parteien können aus wichtigem Grund nach den gesetzlichen Regeln kündigen.
Die Kirche kann die Löschung gemäss den in der Plattform verfügbaren Funktionen beantragen. Einzelheiten zur Frist und zur anschliessenden Entfernung richten sich nach Ziffer 6 und dem Auftragsverarbeitungsvertrag. Gesetzliche Aufbewahrungspflichten und zwingende gesetzliche Rechte bleiben vorbehalten.
8.Haftung
iglesio haftet unbeschränkt für Schäden, die vorsätzlich oder grobfahrlässig verursacht wurden, sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit. Zwingende gesetzliche Haftung bleibt unberührt.
Bei leichter Fahrlässigkeit haftet iglesio nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht und beschränkt auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen, soweit dies gesetzlich zulässig ist. Die Haftung für Hilfspersonen richtet sich nach den zwingenden gesetzlichen Bestimmungen.
9.Schlussbestimmungen
Änderungen und Ergänzungen dieser Bedingungen bedürfen der Textform. Für Änderungen, die eine ausdrückliche Annahme erfordern, stellt iglesio eine geeignete Annahmemöglichkeit bereit. Zwingende gesetzliche Informations- und Kündigungsrechte bleiben vorbehalten.
Es gilt Schweizer Recht unter Ausschluss des Kollisionsrechts, soweit dadurch keine zwingenden Schutzvorschriften verdrängt werden. Der Gerichtsstand richtet sich nach den zwingenden gesetzlichen Bestimmungen; soweit eine Gerichtsstandsvereinbarung zulässig ist, wird Zürich, Schweiz, vorgeschlagen.
Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleiben die übrigen Bestimmungen wirksam. Anstelle der unwirksamen Regelung gelten die gesetzlichen Bestimmungen.